Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 18.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02   

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https://dejure.org/2003,2393
OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,2393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 94 Alt 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 2 InsO, § 96 Abs 1 Nr 3 InsO, § 389 BGB, § 3 AGBG
    Verbundene Unternehmen: Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr und einer nach Insolvenzeröffnung erklärten Aufrechnung auf deren Grundlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbarte Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr; Vorliegen einer überraschenden Klausel; Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders; Einbindung des in Bezug genommenen Unternehmens in die ...

  • Judicialis

    InsO § 94; ; InsO § 96 I; ; AGBG § 3; ; AGBG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 94; InsO § 96 Abs. 1; AGBG § 3; AGBG § 9
    Zulässigkeit einer Konzernverrechnungsklausel im kaufmännischen Verkehr - Insolvenzrechtliche Beständigkeit einer Konzernverrechnungsklausel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1512 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 54
  • ZIP 2003, 1408
  • NZI 2003, 436
  • NZI 2004, 640 (Ls.)
  • NZG 2003, 831
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80

    Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Eine Konzernverrechnungsklausel begründet eine solche zusätzliche, dem Vertrag nicht mehr immanente Sicherheit dagegen nicht, sondern erspart wie dargelegt lediglich die Vereinbarung einer Abtretung der Forderung des Dritten (für die Wirksamkeit einer Konzernverrechnungsklausel im Ergebnis Lindacher, a.a.O., Rdnr. 76; Joussen, a.a.O., S. 280 f.; für die Unwirksamkeit Ulmer, in: Ulmer/Brandtner/Hensen, AGBG, 9. Aufl. 2001, § 3, Rdnr. 35; von Westphalen, ZIP 1984, 529, 537; Wienberg, in: Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Aufl. 2000, § 94, Rdnrn. 28 ff., unter Berufung auf § 455 Abs. 2 BGB; ebenso mit sehr knapper Begründung Sinz, in: Kölner Schrift zur InsO, 2. Aufl. 2000, S. 637 f.; ähnlich Landfermann, ebenda, S. 181; unentschieden nach der alten Rechtslage BGH, ZIP 1981, 880 f.).

    Nach der früheren Rechtslage war die Annahme eines Verstoßes wegen Unvereinbarkeit mit zwingendem Recht, nämlich § 55 S. 1 Nrn. 2, 3 KO bzw. § 96 Abs. 1 Nrn. 2, 3 InsO einhellige Meinung (vgl. BGH, ZIP 1981, 880 f.; vgl. Smid, InsO, 2. Aufl. 2001, § 94, Rdnr. 7; § 96, Rdnr. 9; Brandes, MK zur InsO, 2001, § 94, Rdnr. 39 m.w.N.).

  • BGH, 06.06.1979 - VIII ZR 255/78

    Auskunftsanspruch des Konkursverwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Vielmehr kann Auskunft grundsätzlich nur dann verlangt werden, wenn ein Leistungsanspruch dem Grunde nach feststeht, aber der Anspruchsinhalt offen ist (vgl. BGH, NJW 1979, 1832 m.w.N.).
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 147/95

    Aufrechnung - Konkurs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Dies erscheint zwar nicht zwingend, da trotz der Anerkennung von Aufrechnungsvereinbarungen in § 94 InsO die Erklärung der Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten weiterhin so gewertet werden kann, als habe der Aufrechnende die fremde Forderung erst mit der Erklärung der Aufrechnung und somit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; so Kroth, in: Braun, InsO, 2002, § 94, Rdnr. 24 unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH, ZIP 1996, 552 und OLG Köln, ZIP 1995, 850 f., die eine nach der alten Rechtslage zu beurteilende Fallgestaltung zum Gegenstand haben).
  • OLG Köln, 28.04.1995 - 25 U 17/94

    Unwirksame Aufrechnung nach Konkurseröffnung - Konkurs, Aufrechnung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 21 U 7/02
    Dies erscheint zwar nicht zwingend, da trotz der Anerkennung von Aufrechnungsvereinbarungen in § 94 InsO die Erklärung der Aufrechnung mit der Forderung eines Dritten weiterhin so gewertet werden kann, als habe der Aufrechnende die fremde Forderung erst mit der Erklärung der Aufrechnung und somit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben (§ 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO; so Kroth, in: Braun, InsO, 2002, § 94, Rdnr. 24 unter Berufung auf die Entscheidungen des BGH, ZIP 1996, 552 und OLG Köln, ZIP 1995, 850 f., die eine nach der alten Rechtslage zu beurteilende Fallgestaltung zum Gegenstand haben).
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 18/03 R

    Zulässigkeit der Verrechnung während des Insolvenzverfahrens - Anfechtung eines

    Aus § 94 InsO wird nunmehr auch deren unter dem früheren Recht umstrittene, für bestimmte Konstellationen vom Bundesgerichtshof in analoger Anwendung des § 55 KO (jetzt: § 96 Abs. 1 Nr. 2 InsO) verneinte (vgl BGH Urteile vom 3. Juni 1981 - VIII ZR 171/80 - BGHZ 81, 15 und vom 6. Dezember 1990 - IX ZR 44/90 - NJW 1991, 1060) grundsätzliche Wirksamkeit für den Insolvenzfall abgeleitet (vgl OLG Frankfurt Urteil vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 - ZIP 2003, 1408 ff; vgl auch Brandes aaO, § 94 RdNr 38; Häsemeyer aaO S 659 RdNr 41; Uhlenbruck, aaO, § 94 RdNr 20; Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB, 63. Aufl 2004, § 387 RdNr 22; unentschieden Gottwald aaO, RdNr 28).
  • OLG Köln, 10.11.2004 - 2 U 168/03

    Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnung bei Konzernverrechnungsklausel

    den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Revision gegen das Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 22. Januar 2003 - 21 U 7/02 - ruhen zu lassen.
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03

    "CITROEN"; Zeitlich maßgebliches Recht für die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit

    Unerheblich ist für die Inhaltskontrolle schließlich, ob in der Insolvenz wirksam mit Forderungen eines konzernangehörigen Drittunternehmens aufgerechnet werden kann (so zutreffend OLG Frankfurt ZIP 2003, 1408, 1410).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03

    Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz

    Für den Insolvenzfall ist jedoch aus der von § 53 KO abweichenden Fassung des § 94 InsO nicht zu entnehmen, daß Konzernverrechnungsklauseln, die das Gegenseitigkeitserfordernis entfallen lassen, nunmehr insolvenzfest sind (Rendels/Tetzlaff EWiR 2003, 773, 774; Rendels ZIP 2003, 1583, 1586 f; Adam WM 1998, 801, 803 f; Obermüller, Insolvenzrecht in der Bankpraxis 6. Aufl. Rn. 6.146; Braun/Kroth, InsO § 94 Rn. 24; M. Wolf, in: Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz 4. Aufl. § 11 Nr. 3 Rn. 15; vgl. auch OLG Köln ZIP 1995, 850, 852; Erman/H.P. Westermann, BGB 11. Aufl. § 388 Rn. 24).
  • LG Köln, 04.11.2003 - 22 O 118/03

    Anforderungen an die Substantiierung eines Kaufpreiszahlungsanspruchs für

    anderes Unternehmen im Konzern herbeigeführt werden kann, findet keine unangemessene Benachteiligung des Schuldners statt (OLG Frankfurt, ZIP 2003, 1408, 1409).

    Es sind keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der Gesetzgeber den Fall der Konzernverrechnungsklausel von dieser Neuregelung ausnehmen wollte (OLG Frankfurt ZIP 2003, 1408 ff.; s.a. Adam, Die Aufrechnung im Rahmen der Insolvenzordnung, WM 1998, 801).

  • OLG Köln, 19.04.2004 - 2 U 187/03

    Stillschweigende Kontokorrentvereinbarung bei Warenlieferung an selbständige

    Schließlich bedarf es für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits weder einer abschließende Klärung der Frage der Insolvenzbeständigkeit der in Ziffer 7. der Kauf-, Zahlungs- und Lieferbedingungen enthaltenen Konzernverrechnungsklausel (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 54 mit Anm. Rendels/Tetzlaff, EWiR 2003, 773; Adam, WM 1998, 801 [803 f.]; Hamacher, BauR 2003, 21), noch der Klärung der Problematik, wie sich die Anmeldung einer Forderung zur Tabelle auf die Möglichkeit einer späteren Aufrechnung auswirkt.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7558
OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,7558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,7558)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 21 U 7/02 (https://dejure.org/2003,7558)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Aufrechnung einer Werklohnforderung mit Schadensersatzansprüchen aus einer früheren Vertragsbeziehung im Insolvenzverfahren; Herstellung einer Aufrechnungslage als inkongruente Deckung; Bestimmung des Zeitpunkts des Wirksamwerdens eines Werklohnanspruchs ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist Aufrechnungslage entstanden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit der Aufrechnung, wenn Aufrechnungsmöglichkeit durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt wurde

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsschluss kurz vor Insolvenzantrag des AN: Kann AG mit "alten" Gegenforderungen aufrechnen? (IBR 2003, 604)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 2018 (Ls.)
  • WM 2003, 2115
  • BauR 2004, 89
  • ZfBR 2003, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98

    Gläubigerbenachteiligung durch Aufrechnung mit einer sicherungshalber

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Danach ist Anfechtungsgegenstand nicht die Rechtshandlung als solche, sondern ihre die Gläubiger benachteiligende Wirkung, und zwar auch dann, wenn diese im Kausalverlauf einen Schritt ferner liegt als unanfechtbare Wirkungen (BGH NJW 2001, 1940, 1941 = BGHZ 147, 233).

    Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur früheren Konkursordnung ist es deshalb angezeigt, die Herstellung einer Aufrechnungslage als inkongruente Deckung anzusehen, wenn der spätere Insolvenzschuldner, wie auch hier die T GmbH, ohne dazu verpflichtet zu sein, einen Vertrag eingeht, aus dem er eine Vergütung nur im Wege der Aufrechnung erwarten kann (BGH NJW 2001, 1940, 1942 = BGHZ 147, 233; Jaeger, Konkursordnung, 9. Aufl., § 30 Rdn. 274).

  • OLG Jena, 01.11.2000 - 4 U 671/00

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern im

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Trotz der Bindungswirkung bleiben dem Versicherer jedoch im Deckungsverhältnis zum Kläger - wie dieser durch seinen Anwalt auch im Senatstermin nicht ausgeschlossen hat etwaige versicherungsrechtliche Einwendungen, etwa wegen einer Obliegenheitsverletzung oder eines Risikoausschlusses erhalten (BGH NJW-RR 2001, 1103).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 3. Dezember 1998, auf die sich der Beklagte bezieht, ausgeführt, eine Gläubigerbenachteiligung scheide aus, wenn gegen die Person, die aufgrund einer unwirksamen Rechtshandlung etwas empfangen habe, ein Rückforderunganspruch ohne weiteres begründet und durchsetzbar sei (NJW 1999, 1549, 1552 = BGHZ 141, 95, 106).
  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91

    Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Sie wäre in einem Deckungsrechtsstreit mit dem Kläger zwar an ein im Haftpflichtprozeß ergangenes rechtskräftiges Urteil gebunden (BGH NJW-RR 2001, 1311; BGHZ 119, 276, 278; BGHZ 117, 345, 350) und hätte ggfls.
  • OLG Dresden, 26.04.2001 - 7 U 301/01

    Handelsgewerbe - kaufmännischer Geschäftsbetriebes - Auftragserledigung in

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Damals sind die Werklohnforderungen entstanden, ohne daß es für die Aufrechenbarkeit darauf ankommt, daß sie erst später fällig geworden sind (siehe BGH NJW 1984, 1557 = BGHZ 89, 189, 192; BGH NJW 1995, 1966, 1968 = BGHZ 129, 336; BGH NJW-RR 2002, 33).
  • BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00

    Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Sie wäre in einem Deckungsrechtsstreit mit dem Kläger zwar an ein im Haftpflichtprozeß ergangenes rechtskräftiges Urteil gebunden (BGH NJW-RR 2001, 1311; BGHZ 119, 276, 278; BGHZ 117, 345, 350) und hätte ggfls.
  • BGH, 18.03.1992 - IV ZR 51/91

    Rechtsschutzversicherung; Eintrittspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Sie wäre in einem Deckungsrechtsstreit mit dem Kläger zwar an ein im Haftpflichtprozeß ergangenes rechtskräftiges Urteil gebunden (BGH NJW-RR 2001, 1311; BGHZ 119, 276, 278; BGHZ 117, 345, 350) und hätte ggfls.
  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Damals sind die Werklohnforderungen entstanden, ohne daß es für die Aufrechenbarkeit darauf ankommt, daß sie erst später fällig geworden sind (siehe BGH NJW 1984, 1557 = BGHZ 89, 189, 192; BGH NJW 1995, 1966, 1968 = BGHZ 129, 336; BGH NJW-RR 2002, 33).
  • BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82

    Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 21 U 7/02
    Damals sind die Werklohnforderungen entstanden, ohne daß es für die Aufrechenbarkeit darauf ankommt, daß sie erst später fällig geworden sind (siehe BGH NJW 1984, 1557 = BGHZ 89, 189, 192; BGH NJW 1995, 1966, 1968 = BGHZ 129, 336; BGH NJW-RR 2002, 33).
  • OLG Köln, 01.09.2004 - 2 U 102/04

    Voraussetzungen für die Neuentstehung von Erfüllungsansprüchen im Fall der Wahl

    Eine Aufrechnungslage ist inkongruent, wenn ein Insolvenzschuldner einem Gläubiger innerhalb anfechtungsrelevanter Zeiträume Waren verkauft oder für diesen Leistungen erbringt und - wie hier geschehen - dem Gläubiger hierdurch die Erfüllung bereits zuvor bestehender Ansprüche gegen den Insolvenzschuldner durch Schaffung einer Aufrechnungslage ermöglicht (vgl. BGH, NZI 2001, 357 [358] unter teilweiser Aufgabe der früheren Rechtsprechung; Senat, Beschluß vom 10. Dezember 2003, 2 U 102/03; vgl. auch OLG Dresden, DZWir 2001, 472; OLG Hamm, OLGR 2003, 260 [262]; OLG Köln [19. Zivilsenat], NZI 2001, 474 [475]; MünchKomm/Kirchhof, InsO, 2002, § 131 Rn 17).
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